Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Entwicklung des seit Jahrzehnten brachliegenden Gewerbegrundstücks Friedrichshagener Str. 9A hinzuwirken. Zu diesem Zweck sollte das Bezirksamt zunächst mit dem Eigentümer des Grundstücks Kontakt aufnehmen und nach den Nutzungsabsichten fragen. Außerdem sollte überprüft werden, ob die Planungsziele des Bebauungsplans XVI-1b (Teilbereich 2) noch den aktuellen Erfordernissen entsprechen oder Anpassungen sinnvoll erscheinen, um die angestrebte Entwicklung zu erreichen.
Begründung:
Das Grundstück Friedrichshagener Str. 9A ist Teil des Bebauungsplans XVI-1b, festgesetzt im Jahr 2010, und dort als Teilbereich 2 (TB 2) als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück wird durch seit Jahrzehnten brachliegende Gewerbebebauung dominiert, insbesondere im Norden durch einen 6- bis 9-geschossigen Plattenbau, der einen Fremdkörper in der Umgebung darstellt. Es ist festzustellen, dass trotz der Aufstellung des Angebotsbebauungsplans eine Entwicklung des Grundstücks in 15 Jahren nicht erreicht werden konnte. Außerdem hat die Schriftliche Anfrage IX/0866 ergeben, dass das Bezirksamt keinen Kontakt zum Eigentümer und keine Kenntnis über dessen Nutzungsabsichten hat.
Nachdem das Gelände der ehemaligen Fotochemischen Werke bereits für Wohnnutzung aktiviert werden konnten und nun auch auf den Flächen des benachbarten ehemaligen Kabelwerks Köpenick Wohnungen errichtet werden sollen, ist es angezeigt, die auch die Entwicklung des Grundstücks Friedrichshagener Str. 9A wieder in den Blick zu nehmen.
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