+ + + Bewohner von Einfamilienhäusern vor erdrückender Nachbarbebauung schützen – Rücksichtnahmegebot bei Bebauungsplänen einhalten + + +
Mit diesem Antrag in der BVV setzen wir uns dafür ein, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Geschosswohnungsbau zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Damit soll dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden. Ferner soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der [...]



