Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere im Rat der Bürgermeister, dafür einzusetzen, dass in den vormals zur Luftreinhaltung angeordneten Tempo-30Abschnitten nach Wegfall des Anordnungsgrundes wieder zur Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts zurückgekehrt wird.
Begründung:
Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h. Wenn der Grund (hier die Luftqualität) für die Begrenzung der Geschwindigkeit entfallen ist, so ist die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h wiederherzustellen.
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