Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, an Sitzungstagen der Bezirksverordnetenversammlung am Rathaus Treptow bezirkliche Beflaggung bestehend aus Bundesflagge, Landesflagge und Bezirksflagge anzuordnen, sofern keine andere hoheitliche Beflaggung gemäß Beflaggungsverordnung des Landes Berlin angezeigt ist.

Begründung:

Eine gute Sichtbarkeit der Bezirksverordnetensammlung Treptow-Köpenick ist wichtig, denn sie übernimmt eine wesentliche demokratische Aufgabe im Bezirk. Als sichtbares Zeichen einer laufenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick bietet sich daher die Beflaggung vor dem Sitzungsort Rathaus Treptow an.

Es ist ein starkes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und macht sichtbar, dass hier Entscheidungen von denen getroffen werden, die von den Bürgern gewählt worden sind. Dieses Bekenntnis zum demokratischen Staat und seinen Symbolen sollten wir viel offener zeigen, auch gerade hier in Treptow-Köpenick.

Die Beflaggungsverordnung des Landes Berlin erlaubt die bezirkliche Beflaggung nach § 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 4 FlaggV ausdrücklich zu besonderen bezirksbezogenen Anlässen.