Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an allen Schulen in bezirklicher Trägerschaft mindestens zwei Fahnenmasten zu errichten. Diese sollten es ermöglichen, hoheitliche Flaggen entsprechend der Berliner Beflaggungsverordnung, jedenfalls aber die Berliner Flagge sowie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, auch an Schulen angemessen zu präsentieren.
Begründung:
Flaggen sind ein starkes Symbol für nationale und regionale Identität und spielen eine wichtige Rolle in der Bildung junger Menschen, indem sie Respekt und Verständnis für staatliche und kulturelle Werte fördern. Es ist unser Wunsch, dass durch das regelmäßige Hissen der Berliner Flagge zusammen mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland an unseren Schulen ein Bewusstsein für lokale und nationale Identität gestärkt wird.
Gemäß der geltenden Flaggenverordnung ist es üblich, an öffentlichen Gebäuden die Landes- und die Bundesflagge zu hissen. Dies unterstreicht die Bedeutung staatlicher Symbole und fördert den Respekt vor den Prinzipien, die diese Flaggen repräsentieren. Schulen, als Orte der Bildung und Erziehung, sind ideale Standorte, um diese Werte zu vermitteln.
Das Bezirksamt hat auf die Schriftliche Anfrage SchA VIII/0775 geantwortet, dass eine Beflaggung an öffentlichen Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick bisher nicht stattfand, da die Voraussetzungen der Beflaggungseinrichtungen in den Schulen nicht gegeben waren. Diese setzten voraus, dass standsichere Beflaggungseinrichtungen (Fahnenmaste) vorhanden sein müssen. Nach Rücksprache mit der Senatsinnenverwaltung sei es wünschenswert, wenn den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Staatssymbolen und den damit verbundenen besonderen Ehrungscharakter einer staatlichen Beflaggung vermittelt wird.
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