+++ Anfrage zum Gesundheitsamt I +++
Ich frage das Bezirksamt: 1. Ist das Gesundheitsamt noch in der Lage, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere für die meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz ? 2. Welche Vorsorgemaßnahmen hat das Gesundheitsamt bei anhaltendem Personalmangel zur Sicherstellung seiner gesetzlichen Aufgaben getroffen? Gesundheitsamt I 0161KAAntwort