+++ Mehr Schein als Sein- Fragen zur öffentlichen Auslegung und Bürgerbeteiligung an Bebauungsplänen +++
schriftliche Anfrage VIII/1276 des Fraktionsvorsitzenden Alexander Bertram vom 25.08.2020: Nach dem Baugesetzbuch §3 Absatz 1 heißt es: "(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; [...]
