Wir fragen das Bezirksamt:
Das Bezirksamt hat jüngst eine Ausschreibung für ein „Innenentwicklungskonzept Plänterwald“ durchgeführt. Laut Kurzbeschreibung soll das Innenentwicklungskonzept (IEK) für den Teilraum Plänterwald zur Identifizierung, planerischen Vorbereitung und Aktvierung zusätzlicher Wohnungsbaupotenziale im Siedlungsbestand dienen. Unter Berücksichtigung von Infrastrukturnutzungen, insbesondere der Bedarfe der Handlungsfelder soziale und blau-grüne Infrastruktur, gewerbliche Grundversorgung sowie wohnungsnahe Mobilität. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmenplanes für eine sozial- und klimagerechte Bestandsentwicklung, sprich eine städtebauliche Machbarkeitsstudie für Wohnungsbau. Daraus folgende Bedarfe für Gewerbe sowie soziale und grüne Infrastruktur werden benannt und soweit wie möglich räumlich berücksichtigt oder fehlende Bedarfe herausgestellt.
1. Warum lässt das Bezirksamt gerade jetzt, da die planlose Nachverdichtung in Plänterwald verbunden mit bestehenden Defiziten in der Infrastruktur zu großer Verärgerung bei den Bewohnern geführt hat, weitere Wohnungsbaupotenziale im Siedlungsbestand prüfen?
2. Welche Rolle spielt das vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 25.11.2014 beschlossene „Entwicklungskonzept Wohnen– Wohnungsbaupotenzialanalyse 2013/14 für den Bezirk Treptow-Köpenick“ heute noch?
3. Hält das Bezirksamt die im damaligen Entwicklungskonzept mit PW 1 bis PW 5 bezeichneten Kleingartenanlagen rund um den S-Bahnhof Plänterwald sowie an der Straße Am Plänterwald nach wie vor geeignet für die Bebauung mit knapp 1.500 Wohneinheiten oder inwieweit hat sich die Einschätzung des Bezirksamtes seit 2014 geändert?
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