1. Warum erfolgte mit Bekanntmachung vom 20.08.2020 eine Neunummerierung des Grundstücks bzw. der Gebäude Adlergestell 552 und 552a im Ortsteil Grünau (Amtsblatt von Berlin vom 28. August 2020)?

2. Handelt es sich dabei um das Flurstück 3256 und, wenn nein, um welches Flurstück handelt es sich?

3. Welche Grundstücksnummern waren dem Objekt bisher zugewiesen?

4. Welche Verpflichtungen ergeben sich für den Grundstückeigentümer aus der amtlichen Neunummerierung, insbesondere hinsichtlich der Anbringung von korrekten Hausnummern?

5. Welchen Flurstücken ist die Grundstücksnummer Adlergestell 550 zugeordnet?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Nummerierung der vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 3256 erfolgte aufgrund eines Bauantrages des Grundstückseigentümers zum Umbau und zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zur Pension sowie aufgrund einer örtlichen Begehung durch den Fachbereich Vermessung des Stadtentwicklungsamtes.

Zu 2.
Es handelt sich hierbei ausschließlich um das Flurstück 3256.

Zu 3.
Dem Flurstück 3256 war bis zum Zeitpunkt der Nummerierung keine Grundstücksnummer zugewiesen. Das Flurstück wurde im Liegenschaftskataster unter der Lagebezeichnung „Adlergestell“ geführt.

Zu 4.
Der Grundstückseigentümer ist nach § 3 der Verordnung über die Grundstücksnummerierung (Nummerierungsverordnung – NrVO) dazu verpflichtet, die Grundstücksnummern 552 und 552A an den Hauseingängen anzubringen. Diese müssen während der Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein.

Zu 5.

Unter der Lagebezeichnung „Adlergestell 550“ werden die Flurstücke 3191 und 3257 im Liegenschaftskataster geführt.

Dr. Claudia Leistner
Bezirksstadträtin

220316_Neunummerierung Adlergestell 552