1. Wie ist die Auslastung der Jugendverkehrsschule in der Wuhlheide?

2. Wird allen interessierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten, an den Verkehrsschulungen teilzunehmen?

3. Wie wird das Angebot der Jugendverkehrsschule in Schulen und Kindergärten kommuniziert?

4. Wie ist die AG Schulwegsicherheit in die Arbeit der Jugendverkehrsschule eingebunden?

5. Wird die Mindestvorgabe der Grundschulverordnung von 10 Stunden „Verkehrserziehung“ im Jahr an allen Schulen Treptow-Köpenicks eingehalten und wie ist hier die Jugendverkehrsschule eingebunden?

6. Warum wurde im Kapitel 3701, Titel 52512 (Verkehrserziehung) für das Jahr 2023 weniger eingeplant als für das Jahr 2022, wo doch immer mehr Kinder beschult werden müssen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

zu 1.:
Zum Kreis der Nutzerinnen und Nutzer der Jugendverkehrsschule zählen bis auf wenige Ausnahmen alle Grundschulen, Grundstufen der Gemeinschaftsschulen, sonderpädagogische Förderzentren
und Privatschulen vorrangig aus dem Bezirk Treptow-Köpenick. Derzeit besuchen 31 Schulen mit 79 vierten Klassen die Jugendverkehrsschule 3 – 4 Mal im laufenden Schuljahr. Die Jugendverkehrsschule ist fast vollständig ausgelastet. Die Jugendverkehrsschule steht aber nicht nur Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen für fahrpraktische Übungen und zur Vorbereitung auf das Fahren im Straßenverkehr zur Verfügung. Am frühen Nachmittag sowie am Vormittag in den Ferien besuchen Kindergartengruppen und Hortgruppen Kurse der Jugendverkehrsschule. Von Dezember – Februar können Workshops in den Innenräumen der Jugendverkehrsschule besucht werden. Darüber hinaus gibt es für Erwachsende spezielle Kurse im Nachmittagsbereich und ganztägig von Dezember – Februar. Für Familien gibt es besondere Angebote im Nachmittagsbereich und in den Ferien.

zu 2.:
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung sind Teil des Rahmenlehrplans sowie des Sachunterrichts. Damit haben alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen grundsätzlich die Möglichkeit, die Angebote der Jugendverkehrsschule wahrzunehmen. Gemäß §124 (3) SchulG ist das Angebot der Jugendverkehrsschulen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung verpflichtend.

zu 3.:
Die Terminvereinbarung für die schulische Verkehrserziehung erfolgt unmittelbar mit der jeweiligen Schule. Die Angebote der Jugendverkehrsschule für Dritte werden vorrangig über das Internet
kommuniziert. Zur besseren Sichtbarkeit der Angebote, Kurse und Workshops nach außen dienen aber auch persönliche Gespräche, Telefonate und Flyer. Eine Webseite eingebunden auf der Internetseite des Schul- und Sportamtes, eine Teilpräsentation der Angebote auf der Webseite „Wuhlheide erleben“, Aushänge im Schaukasten auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule, Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen des Bezirksamtes und einzelne Pressemitteilungen zu speziellen Angeboten werden ebenfalls zur Bewerbung der Angebote verwendet.

zu 4.:
Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater vom Abschnitt 35 und 36 der Polizei Berlin und die Leiterin der Jugendverkehrsschule sind aktiv in die AG Schulwegsicherheit eingebunden. Sie werden zu speziellen Themen hinzugezogen und sind beratend für die AG tätig.

zu 5.:
Neben der Mobilitätserziehung ist auch die klassische Verkehrserziehung Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages. Die eigentliche Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. Der theoretische Teil wird überwiegend in der Schule selbst durchgeführt. Je nach Verfügbarkeit unterstützen die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater vom Abschnitt 35 und 36 der Polizei, die Schulen auch bei dem theoretischen Teil der Radfahrausbildung. Die praktische Radfahrausbildung findet in Kooperation mit der Polizei, dem Team der Jugendverkehrsschule und den Lehrkräften in der Jugendverkehrsschule statt.

zu 6.:
Der Ansatz im Kapitel 3701, Titel 52512 2023 liegt mit 2.900,- € geringfügig 100,- € unter dem Ansatz von 2022, allerdings deutlich über dem IST-Stand von 2020 und entspricht dem tatsächlichen Bedarf. Geringfügige Mehrbedarfe können im Rahmen der operativen Haushaltwirtschaft abgedeckt werden. Die Erarbeitung von didaktischem Material und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit steht nicht im linearen Zusammenhang mit dem Anstieg der Schülerzahlen.

Brauchmann
Bezirksstadtrat

220315_Jugendverkehrsschule TK