Mit diesem Antrag in der BVV setzen wir uns dafür ein, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Geschosswohnungsbau zu einer bestehenden Einfamilienhausbebauung im Abstand von 50 m nicht mehr als zwei Vollgeschosse errichtet werden dürfen (Einhaltung eines Abstandsstreifens). Damit soll dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden. Ferner soll das Bezirksamt auf die Einhaltung der vorgenannten Regelungen hinwirken, wenn Bebauungspläne in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung fallen.
Im Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.11.2021 wurden in Treptow-Köpenick Baugenehmigungen für 3.368 Wohnungen erteilt – mehr als in jedem anderen Berliner Bezirk. Alleine im November 2021 erfuhren 821 neue Wohnungen in Treptow-Köpenick ihre Genehmigung, dies entspricht in etwa 44 Prozent aller im Monat November in gesamten Berlin genehmigten Wohnungen. Treptow-Köpenick ist als Berliner Randbezirk in weiten Teilen von der Einfamilienhausbebauung geprägt. Die Baugenehmigungen des abgelaufenen Jahres, planen nun nicht selten, den Geschosswohnungsbau unmittelbar angrenzend zu bereits vorhandenen Einfamilienhausgebieten.
Diese Praxis der Genehmigung führt im Ergebnis oftmals zu Konflikten – die auch mitunter die Gerichte beschäftigen. Über dies wird eine Bebauung mit Gebäuden mit mehr als 2 Vollgeschossen, von den Bewohnern der Einfamilienhäuser als besonders erdrückend empfunden, wenn diese in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Mit unserem Antrag wollen wir den Wohnwert der Einfamilienhausgebiete und den Siedlungscharakter weiter Teile unseres Bezirkes erhalten.
Die AfD Fraktion möchte damit zugleich zukünftige Konflikte so weit wie möglich vermeiden und den notwendigen Wohnungsbau mit den berechtigen Interesse der jetzigen Bewohner unseres Bezirks schlüssig verknüpfen. Nicht zuletzt trägt dies auch zum Werterhalt der Immobilien bei.
Hier geht es zum Antrag: https://www.berlin.de/…/bezirksvero…/online/vo020.asp…