Nachverdichtung der „Stadt und Land“ in Plänterwald
Frage 1:
Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die geplante Nachverdichtung der „Stadt und Land“ zwischen Am Plänterwald, Orionstraße und Neue Krugallee?
Antwort:
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land plant im Ortsteil Plänterwald die Nachverdichtung ihrer Wohnungsbestände. Dem Bezirksamt liegen bis dato folgende Informationen von der Stadt und Land Wohnungsbaugesellschaft vor:
Geplant werden 95 Ein- bis Fünf-Raum-Wohnungen in sechs viergeschossigen Wohngebäuden. Die Hälfte dieser Wohnungen soll barrierefrei errichtet werden. 47 dieser Wohnungen sollen durch das Land Berlin gefördert und an Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermietet werden. Die Mieten der restlichen Wohnungen sollen durchschnittlich bei unter 11 € nettokalt pro Quadratmeter/Monat liegen. Baubeginn soll in 2022 sein.
Nach Auskunft der Stadt und Land sollen 34 Bäume auf dem Grundstück gefällt und im Rahmen der Neubebauung 16 Bäume neu gepflanzt werden. Dies wurde jedoch noch nicht behördlicherseits geprüft.
Frage 2:
Gibt es zu dem Projekt eine Bauvoranfrage oder einen Bauvorbescheid?
Antwort:
Die Stadt und Land hatte eine Bauvoranfrage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Wohnbebauung gestellt. Diese war von der bezirklichen Bauaufsicht positiv beschieden worden und ein Bauvorbescheid erteilt. Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt.
Frage 3:
Trifft es zu, dass laut Veröffentlichung auf der Internetseite der „Stadt und Land“ „eine Genehmigung des Projekts (…) nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Grundlage des § 34 BauGB möglich“ ist und wann fand diese Abstimmung statt?
Antwort:
Ja, die geplante Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich, wie mit dem positiven Bauvorbescheid beschieden wurde.
Die Bauvoranfrage ging am 15.10.2020 im Bezirksamt ein. Sie wurde am 08.04.2021 beschieden. Seit Februar 2020 hat die Stadt und Land mehrfach die bezirkliche Bauberatung in Anspruch genommen.
Frage 4:
Trifft diese Einschätzung insbesondere auch auf die geplante Verdichtung im nordwestlichen Teil zu, wo zwei zusätzliche Wohnblöcke in einen grünen Innenhof zwischen Am Plänterwald 18-34 und Orionstraße 1-15 gebaut werden sollen?
Antwort:
Ja.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die geplante Nachverdichtung auf Kitas, Schulen, Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, auf die Bewohnerstruktur, Gesundheitsversorgung, Spielplätze und sonstige soziale Infrastruktur?
Antwort:
Das geplante Bauvorhaben erzeugt bei geplanten 95 Wohneinheiten (statistisch sind das ca. 190 zusätzliche Einwohner) 9 Kita- und 10 Grundschulplätze. Dies kann, wie auch bei den anderen genannten sozialen Infrastrukturen und der Nahversorgung, über die bestehenden Strukturen abgedeckt werden.
Anders stellt sich die Situation bei der Freiflächenversorgung (grüne Infrastruktur) dar. In der Bezirksregion Plänterwald gibt es teilweise eine Unterversorgung mit wohnungsnahen Grünflächen, partiell wird dieser Missstand derzeit durch eine gute Qualität und Verfügbarkeit der privaten Freiflächen in den größeren zusammenhängenden Innenhofbereichen der Siedlungsareale aus den 50er und 60er Jahren kompensiert. Es ist im Rahmen der Projekterarbeitung zu untersuchen, inwieweit der Flächenverlust durch Qualifizierung und Aufwertung der verbleibenden Freiflächen minderbar ist. Zu den verkehrlichen Auswirkungen kann zum gegenwärtigen Planungsstand keine Aussage getroffen werden. Diese sind im Verfahren zu ermitteln. Auch die Frage des ruhenden Verkehrs kann erst im Baugenehmigungsverfahren, anhand konkreter Pläne, geprüft werden. Die gesetzlichen Anforderungen (z. B. erforderliche Stellplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen) sind umzusetzen.
Frage 6:
Was unternimmt das Bezirksamt, um eine Beteiligung der Anwohner sicherzustellen?
Antwort:
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung obliegt der Bauherrin. Die Stadt und Land hat sich zusammen mit den übrigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften in den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau selbst zur Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtet.
Das Bezirksamt hat im Übrigen die Stadt und Land schriftlich im Bauvorbescheid zur Öffentlichkeitsbeteiligung aufgefordert.
Wörtlich heißt es im Bauvorbescheid:
„Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Betroffenen nach § 25 Abs. 3 VwVfG ist durchzuführen. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Bauantrags stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitzuteilen.“
Herr Bezirksstadtrat Hölmer hat mit dem Geschäftsführer der Stadt und Land einen Termin nach seinem Urlaub vereinbart zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise.
Berlin, den 15.07.2021
Rainer Hölmer