Schriftliche Anfrage SchA VIII/1427 vom 12.03.2021 des
Bezirksverordneten Herrn Karl Rößler (Fraktion der AfD)
1. Wer ist verantwortlich für die Schließung des Waldweges und aus welchem Grund soll diese erfolgen?
2. Auf wessen Initiative hin soll die Schließung erfolgen?
3. In welcher Weise ist das Bezirksamt in diesen Vorgang eingebunden?
4. Welche Gespräche hat das Bezirksamt diesbezüglich mit dem zuständigen Vertreter der Forstverwaltung (Revierförster) geführt?
5. Weshalb ist eine rechtzeitige Unterrichtung des dortigen Kleingartenvereins bzw. der betroffenen Pächter unterblieben und wer trägt dafür die Verantwortung?
6. Wer soll die Schranke zukünftig öffnen dürfen und aus welchem Anlass?
7. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Fäkalienentsorgung der betroffenen Parzellen seit jeher ausschließlich über diesen Waldweg erfolgt und anderweitig aufgrund der Lage der Parzellen nicht möglich ist?
8. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, im Einvernehmen mit der zuständigen Forstverwaltung die geplante Schranke um ca. 150 m in den Waldweg hinein zu verlegen, um dadurch auch weiterhin eine ungehinderte Zufahrt zur fachgerechten Fäkalienentsorgung der drei
betroffenen Parzellen und bei Notfällen deren rasche Erreichbarkeit durch Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.
Die Schließung des Waldweges erfolgt aufgrund der Ausweisung des Schützenwäldchens als Landschaftsschutzgebiet durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK).
Zu 2.
siehe Antwort zu 1.
Zu 3.
Im Zuge des Unterschutzstellungsverfahrens wurde festgestellt, dass die angrenzende landeseigene Kleingartenanlage „Siedlung am Walde“ von der Unterschutzstellung betroffen ist, da einige Parzellen sich in das Schützenwäldchen hinein erstrecken und auch nur über den Waldweg zugänglich sind. Das Bezirksamt ist daher im Rahmen seiner Zuständigkeit für die angrenzende Kleingartenanlage einbezogen worden.
Zu 4.
Es wurde ein Ortstermin mit Vertretern der SenUVK, des Bezirksamtes und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick durchgeführt. Dabei wies das Bezirksamt auf den Bestandsschutz der bestehenden Pachtverträge und auf die Notwendigkeit der Gewährleistung des Zugangs zu den Parzellen sowie der Zufahrt für Entsorgungsfahrzeuge hin.
Zu 5.
Derzeit erfolgt eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts durch die SenUVK. Eine Mitteilung an den Kleingartenverein kann erst dann erfolgen, wenn SenUVK eine Entscheidung getroffen und diese dem Bezirksamt mitgeteilt hat. Eine Entscheidung steht bisher aus.
Zu 6.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Zu 7.
Ja.
Zu 8.
Die Entscheidung/Abwägung obliegt der SenUVK.
Rainer Hölmer