Die fundamentalistische Al-Nur- Moschee in Neukölln liegt ca. 1km von der Grundschule am Heidekampgraben entfernt.
Der folgende Artikel lässt uns aufhorchen:
schriftliche Anfrage VIII/1365 des Bezirksverordneten J. Schleinitz vom 07.01.2021:
Laut Schulverzeichnis 2020 I 2021 wohnen allein 282 Schüler im Stadtbezirk Neukölln, die im Traptower Norden zur Schule gehen. Davon gehen 139 Schüler in die 09G01 Bouchè-Schule,
53 Schüler in die 09G30 Kiefholz-Grundschule, 16 Schüler und in die 09G04 Sonnenblumen-Grundschule und 74 Schüler in die 09G03 Schule am Heidekampgraben.
1. Welche zwingenden Gründe gab es, die 74 Schüler aus Neukölln in der Schule am Heidekampgraben einzuschulen und wie viele Schüler aus dem Einzugsbereich haben keinen Platz an der Schule bekommen und wie viele Schüler der Klassenstufen 2 bis 5 gingen von dieser Schule ab, um in einer anderen Schule in Treptow-Köpenick untergebracht zu werden (bitte separat auflisten)?
2. Wie schätzt das Bezirksamt Treptow-Köpenick den Einfluss der Al-Nur-Moschee auf Eltern und Schülerschaft ein?
3. Welche zwingenden Gründe gab es, 139 Schüler aus Neukölln in der Bauche-Schule einzuschulen und wie viele Schüler aus dem Einzugsbereich haben keinen Platz an der Schule bekommen und wie viele Schüler der Klassenstufen 2 bis 5 gingen von dieser Schule ab, um in einer anderen Schule in Treptow-Köpenick untergebracht zu werden (bitte separat auflisten)?
4. Welche zwingenden Gründe gab es, in der Kiefholz-Grundschule 53 Schüler aus Neukölln einzuschulen und wie viele Schüler aus dem Einzugsbereich haben keinen Platz an der Schule bekommen und wie viele Schüler der Klassenstufen 2 bis 5 gingen von dieser Schule ab, um in einer anderen Schule in Treptow-Köpenick untergebracht zu werden (bitte separat auflisten)?
5. Welche zwingenden Gründe gab es, in der Sonnenblumen-Grundschule 16 Schüler aus Neukölln einzuschulen und wie viele Schüler aus dem Einzugsbereich haben keinen Platz an der Schule bekommen und wie viele Schüler der Klassenstufen 2 bis 5 gingen von dieser Schule ab, um in einer anderen Schule in Treptow-Köpenick untergebracht zu werden (bitte separat auflisten)?
6. Wie ist es möglich, dass trotz vorgeschriebenem Einzugsbereich gemäß Paragraf 55 Abs. 2 und Paragraf 41 Abs. 5 eine solch hohe Anzahl an Schülern der einzelnen Schulen bei uns im Stadtbezirk eingeschult wurden und wie beurteilt das Bezirksamt die jahrelange Diskrepanz zwischen Ausnahme und üblicher Praxis an diesen Schulen?
Hierzu antwortet das Bezirksamt am 14.01.2021:
zu 1., 3., 4. und 5.:
Gemäß § 55a Absatz 2 SchulG können Eltern unter Darlegung von Gründen den Besuch einer anderen Grund- oder Gemeinschaftsschule beantragen. Dem Antrag ist nach Maßgabe freier Plätze, in abgestufter Reihenfolge, nach den Kriterien des § 55a Abs. 2 Nr. 1-3 SchulG stattzugeben.
Alle Schülerinnen und Schüler aus dem Einschulungsbereich der Schule am Heidekampgraben, der Bouché-Schule, der Kiefholz-Grundschule sowie auch der Sonnenblumen-Grundschule haben, wenn gewünscht, einen Platz an ihrer Einzugsgrundschule erhalten.
Wie viele Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Schulen in Klasse 2-5 verlassen haben ist nicht bekannt, da es keine zentrale Schülerdatenbank gibt, um diese Daten nachzuvollziehen.
zu 2.:
Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse vor, inwiefern religiöse Einrichtungen auf Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern im Bezirk wirken.
zu 6.:
Wie oben beantwortet, können Eltern unter Darlegung von Gründen den Besuch einer anderen Grund- oder Gemeinschaftsschule beantragen und diesem Antrag ist nach Maßgabe freier Plätze stattzugeben. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, an die das Bezirksamt gebunden ist.
Der Link zur Anfrage:
Wenn die Ausnahme zum Regelfall wird 1365SchAAntwort
Der noch nicht eröffnete modulare Anbau der Grundschule am Heidekampgraben im Februar 2021.