schriftliche Anfrage VIII/1380 des Bezirksverordneten J. Schleinitz vom 20.01.2021:
Hintergrund meiner Fragen ist der Brand im Dezember an einer Schule in Altglienicke. Dort wurde
eingebrochen und absichtlich Feuer gelegt.
1. Welche Schulen in Treptow-Köpenick verfügen nicht über eine Einbruchmeldeanlage?
2. Einige Schulen haben mehrere voneinander getrennte Gebäudeteile. Sind bei den Schulen mit Einbruchmeldeanlage alle Gebäudeteile geschützt (bitte um Aufzählung der Schulen, die über
eine Einbruchmeldeanlage verfügen sowie um Auflistung der geschützten Gebäudeteile und der nicht geschützten Gebäudeteile)?
3. Über welche Art von Einbruchmeldeanlagen (innerer / äußerer Schutz, Sicherheitsstufe) verfügen die Schulen (bitte um Auflistung)?
4. Verfügen einige Schulen über eine Kameraüberwachung und, wenn ja, welche Schulen und welche Bereiche werden überwacht?
5. Verfügen alle Schulen mit einer Einbruchmeldeanlage über eine Außensirene und sind alle auf die Security aufgeschaltet und in welcher vertraglich festgelegten Zeit muss die Security vor Ort
sein (bitte um Auflistung)?
6. Wie viele Fälle von Einbrüchen an Schulen in Treptow-Köpenick gab es von 2016 bis 2019 und welche Schulen waren betroffen (bitte nach Jahr und Schule auflisten)?
7. Wie hoch war der Schaden, der durch Einbrüche an den Schulen entstanden ist?
8. In welchen Fällen wurde der Täter ermittelt?
9. Wie verschafften sich die Täter Zugang zum Inneren der Schule (bitte um Auflistung der drei häufigsten Vorgehensarten)?
Hierzu antwortet das Bezirksamt am 22.02.2021:
zu 1.-5.:
Schriftliche Anfragen und deren Antworten werden für jeden einsehbar auf der Homepage der BVV veröffentlicht und sind damit auch für jeden verwertbar. Die Veröffentlichung von Informationen zu Sicherheitskonzepten, zu denen auch das grundsätzliche Vorhandensein oder Nichtvorhandensein und die konkrete Lage von Alarmanlagen und sonstigen Sicherheitseinrichtungen und – vorkehrungen gehören, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Dies kann sogar zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes der Gebäude-Feuerversicherung und damit zu einem erheblichen finanziellen Schaden für das Land Berlin führen. Nach juristischer Prüfung der Sach- und Rechtslage sieht sich das Bezirksamt daher außer Stande, entsprechende konkrete Informationen herauszugeben und bittet um Verständnis.
zu 6. – 8.:
In der Anlage sind alle hier bekannten Einbrüche aufgelistet. Das Schul- und Sportamt führt keine Übersichten über Einbrüche in Schulgebäuden.
Wie der Anlage zu entnehmen ist, belaufen sich die dem Schul- und Sportamt bekannten Delikte auf Schadenshöhen zwischen 400 € und 7.000 €.
In keinem der Fälle konnte der Täter ermittelt werden.
zu 9.:
In den meisten Fällen konnten keine Rückschlüsse auf die Zugangsart gezogen werden. In wenigen Fällen wurden Einbruchsspuren an den Fenstern gefunden.
Der Link zur Anfrage:
Einbruchmeldeanlage an Schulen-J.Schleinitz1380SchAAntwort