
Aufsteller im Rathaus Köpenick
schriftliche Anfrage VIII/1297 des Fraktionsvorsitzenden Alexander Bertram vom 17.09.2020:
-  Wie lauten die genauen Aufgabenfelder  der Gleichstellungsbeauftragten?

 - Wie viele Fälle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts wurden in den Jahren von 2010 bis 2019 bei dem Büro der Gleichstellungsbeauftragten gemeldet (bitte auf schlüsseln nach Jahren)?

 - Wie viele Fälle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts gab es in den Jahren 201 O bis 2019 im Bezirksamt Treptow-Köpenick (bitte aufschlüsseln  nach Jahren)?

 - Welche konkreten Aktionen hat die Gleichstellungsbeauftragte in den Jahren 2010 bis 2019 im Rahmen ihres Auftrages  selbst durchgeführt?

 - Mit welchen  Kooperationspartnern  aus dem Bezirk arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte  zusammen?

 - Welche  und wie viele Fortbildungen besuchte die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeit  (bitte aufschlüsseln)?

 - Welche konkreten Ziele verfolgt  die Gleichstellungsbeauftragte  im Rahmen ihrer Tätigkeit?

 - Wie viele und welche  Fortbildungsmaßnahmen hat die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb des Bezirksamtes  im Rahmen ihrer Tätigkeit durchgeführt?

 - Wie hoch ist der Stundenumfang des Büros der Gleichstellungsbeauftragten?
 
Hierzu antwortet das Bezirksamt am 25.09.2020:
Zu 1.
Die Aufgabenstellung wird vom Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben. Dort sind die Aufgabenbereiche im §21 wie folgt formuliert:
§21 Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken
(1) Der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern ist bei der Wahrnehmung von Aufgaben und der Planung von Vorhaben in der Verwaltung zu beachten und gehört zu den Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltungen. Dazu bestellen die Bezirksämter eine hauptamtlich tätige Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte.
Die Dienstaufsicht über die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte übt die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister aus. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten.
(2) Das Bezirksamt informiert die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich über Vorhaben, Programme, Maßnahmen und Entscheidungen, die ihre Aufgaben berühren, und gibt ihr vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte regt Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen im Bezirk an. Sie arbeitet insbesondere mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden und Betrieben zusammen. Die Frauen oder Gleichstellungsbeauftragte informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
(4) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirk samt innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.
(5) In Angelegenheiten, die frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.
Zu 2.
Die derzeitige Stelleninhaberin nimmt seit 2012 die Aufgabe wahr und kann daher für diesen Zeitraum berichten. Berichte! wird über die Anzahl der Personen, welche sich persönlich im Rahmen der Sprechstunde und telefonisch an die Gleichstellungsbeauftragte gewandt haben.
2012: 3
2013:4
2014:4
2015: 5
2016: 2
2017: 5
2018: 7
2019: 5
In der Regel werden die Personen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf ca. % – 1 Jahr und länger von der Gleichstellungsbeauftragten begleitet.
Zu 3.
Mögliche Fälle von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts innerhalb des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin werden von der Gleichstellungsbeauftragten nicht bearbeitet.
Zu 4.
Es kann ab 2012 berichtet werden. Für die durchgeführten Veranstaltungen, Aktionen und Projekte wird wegen  der Umfänglichkeit auf die Berichterstattung  im Internet verwiesen.  Hier können alle Aktivitäten auf den Webseiten:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/-aktuelles/artikel.881835.php
nachvollzogen werden.
Zu 5.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, Behörden, Vereinen, freien Trägern, Stiftungen, gemeinnützigen Unternehmen und bezirklichen Bündnis sen zusammen. Sie ist in bezirklichen Netzwerken vertreten, zum Beispiel dem Familiennetz werk Schöneweide. Innerhalb des Bezirksamtes ist die Gleichstellungsbeauftragte Mitglied in der Arbeitsgruppe Sozialräumliche Planungskoordination und berufenes Mitglied in der Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Demografie Konzeptes.
Die Gleichstellungsbeauftragte führt eigenständig das Netzwerk  mit den bezirklichen  Frauenprojekten  sowie das Aktionsbündnis „Mehr Mädchen in MINT in Treptow-Köpenick“. Die Gleich stellungsbeauftragte  hat maßgeblich das im Aufbau  befindliche Netzwerk  für Alleinerziehende initiiert und aufgebaut.
Zudem arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte  in dem Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt  im Jobcenter Treptow-Köpenick mit.
Zu 6.
Zu Personaleinzelangelegenheiten wird hier keine Auskunft erteilt.
Zu 7.
Die Gleichstellungsbeauftragte verfolgt auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes das Ziel, das Gleichstellungsgebot im Bezirk zu verwirklichen.
Zu 8.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat nicht den Arbeitsauftrag, Fortbildungsmaßnahmen im Bezirksamt durchzuführen.
Zu 9.
Es gibt kein Büro der Gleichstellungsbeauftragten.
Der Link zur Anfrage:
Aufgabenfelder und Aktivitäten der Gleistellungsbeauftragten Alexander Bertram 1297 SchA Antwort