schriftliche Anfrage VIII/1164 des Bezirksverordneten J. Schleinitz vom 11.05.2020:

Trifft es zu, dass Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen Ü60 mit bestimmten Grunderkrankungen usw. aufgefordert werden, wieder an die Schulen zurückzukehren und einen Haftungsverzicht unterzeichnen müssen?

 

Antwort des Bezirksamtes am 19.05.2020:

Für das bezirkliche Personal an Schulen (Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister) trifft dies nicht zu. Nach Auskunft der Regionalen Schulaufsicht trifft diese Vorgehensweise ebenfalls nicht für das pädagogische Personal zu.

hier der Link zur Anfrage:

Dienstkräfte aus besonderen Risikogruppen J. Schleinitz1164SchAAntwort