1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Köpenick e.V. (WN-BdA Köpenick e.V.) Räume in der landeseigenen Immobilie Puchanstraße 12 überlässt und, wenn ja, zu welchem Zweck?
2. Zu welchen Bedingungen (insbesondere Fläche, Dauer, Häufigkeit, Miethöhe) erfolgt die Überlassung?
3. Sofern die Überlassung unter dem ortsüblichen Wert erfolgt, wie hoch ist die ortsübliche Jahresmiete?
4. Warum wird die Überlassung nicht in der Übersicht der unter dem Wert überlassenen Grundstücke im Bezirkshaushaltsplan aufgeführt?
Raumüberlassung Bund der Antifaschisten Denis Henkel 1042SchAAntwort