schriftliche Anfrage VIII/0981 des Bezirksverordneten Denis Henkel vom 02.10.2019:

Mit Pressemitteilung vom 17.09.2019 hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bekannt gegeben, dass kurzfristig unter Anwendung des § 246 BauGB Bauanträge zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Fertigteilbauweise eingereicht würden, u.a. am Bohnsdorfer Weg 109-119 (Treptow-Köpenick) mit einer Kapazität von ca. 270 Plätzen.
Mit Schreiben vom 12.09.2019 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Anwohner am Bohnsdorfer Weg darüber informiert, dass bereits im August 2019 ein Bauantrag für „drei Neubauten für modulare Unterkünfte für Geflüchtete“ im Bohnsdorfer Weg 99103 eingereicht worden ist. Insgesamt würden auf dem Grundstück 312 Geflüchtete untergebracht.

1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt Ober die geplante Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei am Bohnsdorfer Weg, insbesondere hinsichtlich der widerspruchliehen Informationen der Landesbehörden zu Grundstücksnummer und Kapazität?

2. Wie ist das Bezirksamt in das Baugenehmigungsverfahren eingebunden und inwieweit werden in diesem Verfahren die Vorgaben nach § 34 Abs. 1 BauGB berücksichtigt?

3. Welche Genehmigungen im Rahmen des Bauvorhabens fallen weiterhin in die Zuständigkeit des Bezirksamtes (z. B. Fällgenehmigungen)?

4. Welchen Einfluss hat das Baugenehmigungsverfahren unter Anwendung von § 246 BauGB auf das Planaufstellungsverfahren zum B-Plan Alte Gärtnerei?

5. Wann ist mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Planaufstellungsverfahren zu rechnen?

6. Wann ist mit einer Bürgerversammlung zum Bauvorhaben zu rechnen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt am 22.10.2019:

Zu 1: Bezüglich der Kapazitätsplanung können wir Ihnen mitteilen, dass der Bauantrag die Planung von 3 Neubauten mit insgesamt 60 Wohneinheiten für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete (MUF) beinhaltet. Auf Grundlage dieser Planung könnte durch das LAF eine maximale Belegung mit bis zu 312 Personen erfolgen.
Für die Bebauung der drei Neubauten wird eine Grundstücksfläche von ca. 6.800 m2 aus der Gesamtfläche herausgelöst. Die Gesamtfläche des Grundstücks besteht aus mehreren Flurstücken und den entsprechenden Hausnummern. Das gesamte Grundstück umfasst aktuell die Hausnummern 99-119. Das herausgelöste Grundstück liegt im Wesentlichen im Bereich der aktuellen Hausnummern 99-103. Nach formaler Festsetzung der neuen Grundstücksgrenzen werden jedoch erfahrungsgemäß neue Hausnummern zugeteilt. Eine KITA ist nicht Bestandteil der aktuellen Planung innerhalb der drei Neubauten. Diese wird erst im Rahmen der weiteren Planung zur Wohnungsbebauung berücksichtigt.

Zu 2: Für die planungsrechtliche Prüfung des Vorhabens ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verantwortlich. Um auch die Interessen des Bezirks zu würdigen,
wurde das Bezirksamt um Stellungnahme gebeten, ob und inwieweit aus bezirklicher Sicht der Standort für das Vorhaben geeignet ist. Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich
nach § 35 BauGB. Eine Berücksichtigung von § 34 Abs. 1 BauGB erfolgt daher nicht.

Zu 3: Es gibt Keine weiteren Genehmigungstatbestände durch das Stadtentwicklungsamt Notwendige Genehmigungen, welche nicht Bestandteil der Baugenehmigung sind, muss der
Bauherr in eigener Verantwortung einholen. Diese sind z.B.:
-Fällgenehmigung öffentlicher Straßenbäume
-Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche Straßenland für Bau material, Fahrzeuge usw.
– Gehwegüberfahrten

Zu 4: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird davon nicht beeinflusst. Das genehmigte Vorhaben wird dann im Verfahren als Bestand berücksichtigt.

Zu 5: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist zuständig für das Bebauungsplanverfahren. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9-68 („Alte Gärtnerei“) wurde am 19.02.2019
gefasst. Sobald die Degewo über die Grundstücke des Bebauungsplangebiets verfügungsberechtigt ist und dem Bezirk die Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vorliegt, kann das Bebauungsplanverfahren mit den frühzeitigen Beteiligungsschritten (frühzeitige Behördenbeteiligung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 Abs. 1 und§ 4 Abs. 1 BauGB) fortfahren. Dies ist für das IV. Quartal 2019 geplant.

Zu 6: Zum Bauvorhaben für das kleinere Teilprojekt MUF des Gesamtvorhabens ist nach derzeitigem Kenntnisstand seitens des Bezirksamts keine Versammlung geplant. Zum Gesamtvorhaben siehe die Ausführungen unter 5. Mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren wurde jedoch eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit vereinbart. So wurde im August seitens des Bezirksamts eine Pressemitteilung herausgegeben und seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen an Anwohnerinnen und Anwohner Informationsschreiben versendet.
Unabhängig vom Bauvorhaben sind Informationen zur Unterbringungsform selbst, dem Betreiber, den Bewohnerinnen und Bewohnern geplant, sobald uns dazu valide Informationen
vorliegen.

Der Link zur Anfrage:

MUF Bohnsdorfer Weg Denis Henkel 0981SchAAntwort