Wir fragen das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass seit 2018 alle Zuwendungsbescheide des Senats für Projekte der politischen Bildung folgenden Zusatz enthalten: „Ich bitte zu beachten, dass der Zuwendungsgeber (hier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung) der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass die von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geförderten Maßnahmen nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen dürfen.“?

2. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt für sich im Hinblick auf das politische Engagement staatlich geförderter Jugendfreizeiteinrichtungen, insbesondere in dem konkreten Fall des JuKuZ „Gérard Philipe“ (vgl. Nr. 8 der Großen Anfrage „Parteipolitische Neutralität von Jugendfreizeiteinrichtungen“)?

Gr.A. Nachfragen zur Großen Anfrage Parteipolitische Neutralität von Jugendfreizeiteinrichtungen1_Version_vom_21_08_2018

 

 

 

Beantwortung in der BVV am 27.09.2018 – hier zum Audioprotokoll: