Ich frage das Bezirksamt :

Es scheint ein Missverständnis zwischen meiner Schriftlichen Anfrage SchA Vlll/0447 vom 19.03.2018 und der Beantwortung derselben gegeben zu haben, da ich nicht von Personen sprach, die Asyl beantragt haben beziehungsweise einen Aufenthaltstitel besitzen, sondern von denen, die nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen beziehungsweise vollziehbar ausreisepflichlig sind. Das Asylbewerberleistungsgesetz beinhaltet ausschließlich Leistungen, die für genehmigte, temporäre Aufenthalte im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sowie des internationalen Völkerrechts vorgesehen sind. Dieses temporäre Aufenthaltsrecht sieht eine Integration nicht vor, wohl aber eine Rückkehr in die Herkunftsländer (ebenda Kapitel VIII. 4. Koalisationsvertrag: „Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. ( … )Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen“).

1. Warum werden vom Bezirk keine Fördermittel beim Senat generiert (zum Beispiel FEIN-Mittel}, um die Rückführung ausreisepflichtiger Personen in deren Herkunftsländer zu organisieren (zum Beispiel Passbeschaffung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen)?

2…..

Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage SchA Vlll-0447 – Rückkehrmanagement Andrea Lorenz 0463SchAAntwort