CDU, CSU und SPD haben in ihrem aktuell geschlossenen Koalitionsvertrag für die
19. Legislaturperiode vereinbart, die Ausreisepflicht nicht bleibeberechtigter abgelehnter Asylbewerber konsequent durchzusetzen (Kap. VIII., S. 108: „Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. (…) Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen“). In diesem Zusammenhang stellen sich einige organisatorische Fragen, die in den Bezirken bzw. auf kommunaler Ebene umzusetzen sind.
Ich frage das Bezirksamt :
1. Wie werden in Treptow-Köpenick nicht bleibeberechtigte Asylbewerber auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet?
2. …
Förderprogramme für Rückkehrer Andrea Lorenz 0447SchAAntwort