Gibt es im Bezirksamt Regelungen zur Verwendung einer geschlechtergerechten oder geschlechterneutralen Sprache und, wenn ja, welche?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Regelungen erlassen?
Umfassen diese Regelungen auch die Anrede „Mitgliederinnen und Mitglieder“?
Wie werden die Beschäftigten des Bezirksamtes im Umgang mit diesen Regelungen geschult?
Wie beurteilt das Bezirksamt die Verwendung von Sternchen, Unterstreichungen und anderen Zeichen als Symbole einer gegenderten Sprache in der Korrespondenz des Bezirksamts?
Wer überwacht die Einhaltung der Regelungen und welche Sanktionen drohen Beschäftigten, die dagegen verstoßen?
Gender-Sprache im Bezirksamt Denis Henkel 0221KAAntwort