Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist das Gesundheitsamt noch in der Lage, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung sicherzustellen, insbesondere für die meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz ?
2. Welche Vorsorgemaßnahmen hat das Gesundheitsamt bei anhaltendem Personalmangel zur Sicherstellung seiner gesetzlichen Aufgaben getroffen?