Wahrung des städtebaulichen Erbes und der architektonischen Ästhetik
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung von Bauvorhaben verstärkt auf die Ästhetik der zu errichtenden Gebäude und das Verunstaltungsverbot nach § 9 der Berliner Bauordnung zu achten. Begründung: Die hohe Nachfrage nach Wohnraum hat in unserem Bezirk zu einer umfassenden Bautätigkeit geführt. Im Bestreben die Flächen der [...]