Antrag: Verkehrssicherheit auf der Waltersdorfer Straße verbessern!
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Waltersdorfer Straße, im Bereich des Discounters Hausnummer 19, das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in beiden Richtungen durch ein entsprechendes Schild (Zeichen 278 nach Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) angezeigt wird.
Begründung:
Gegenwärtig wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in beide Fahrtrichtungen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet. Sie wird in Richtung Grünau durch das Passieren der Elsterstraße und in Fahrtrichtung Stadtgrenze durch das Passieren der Krumme Straße (noch vor dem Passieren des Discounters!) aufgehoben. Eine ausdrückliche Aufhebung durch das Zeichen 278 nach Anlage 2 zu Abs. 41 Abs. 1 StVO erfolgt nicht.
In der Folge wird die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen, insbesondere ortsfremden Fahrzeugführern nicht wahrgenommen. Das führt oftmals zu dichtem Auffahren und teilweise auch zu riskanten Überholmanövern derjenigen, die die Verkehrssituation vor Ort kennen.
Der unbefriedigenden Situation kann durch die Anbringung entsprechender Verkehrszeichen, die die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung klar anzeigen, ohne großen Aufwand abgeholfen werden.
Hinterlasse einen Kommentar