Mit diesem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass die Möglichkeit zur Bargeldzahlung an der Volkshochschule gewährleistet ist.
Eine moderne und gut funktionierende öffentliche Verwaltung sollte dazu in der Lage sein, den Bürgern in sämtlichen Ämtern und Einrichtungen des öffentlichen Lebens sowohl eine Bargeldzahlung als auch eine Kartenzahlung als Zahlungsoptionen zur Verfügung zu stellen.
Derzeit ist die Anmeldung für und Bezahlung von VHS-Kursen nur auf dem Wege der Kartenzahlung vor Ort möglich. Das Bezirksamt verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Personalknappheit an der Volkshochschule. Die Kausalität erschließt sich aber nicht, da auch mit begrenzten personellen Kapazitäten die Voraussetzungen für eine Bargeldzahlung geschaffen werden können.
Viele VHS-Kursteilnehmer trifft die mangelhafte Flexibilität der Verwaltung vor Ort im Bereich der Zahlungsmodalitäten überraschend, so dass sie bei der Bezahlung auf die Karten anderer Kunden angewiesen sind.
Bargeld ist gedruckte Freiheit. In einer freiheitlichen Demokratie muss es dem mündigen Bürger überlassen bleiben, ob er elektronisch oder in bar bezahlen möchte.
Die meisten Menschen im Euroraum zahlen kleinere Beträge nach wie vor am liebsten bar. Für das Zahlungssystem ist es unerlässlich, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel überall akzeptiert wird. So kann jeder frei wählen, wie er bezahlen will, und Menschen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungen werden nicht benachteiligt. Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist.
Einer willkürlichen Zurückdrängung des Bargeldes als Zahlungsmittel ist auf allen Ebenen aus freiheitlichen und demokratischen Gründen entschieden entgegenzutreten.
Link zum AntraG. https://www.berlin.de/…/bezirksvero…/online/vo020.asp…