1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die oben aufgeführten linksextremistischen Verstrickungen von Herrn Dr. Schuhmann nicht mit seiner Tätigkeit als Dozent an einer Volkshochschule zu vereinbaren sind, weil sie den Grundsätzen der Volkshochschulen widersprechen?

2. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die oben aufgeführten Aussagen von Herrn Dr. Schuhmann über „die Ablehnung des Staates und jeglicher politischer Machtstrukturen“, die Bezeichnung des Staates als „Feind“ und sein Plädoyer für einen „reinen Anarchismus“ verfassungsfeindlich sind?

3. Welche Vorkehrungen werden aktuell bei der Lehrbeauftragung von Dozenten an einer Volkshochschule im Bezirk getroffen, um eine Verfassungstreue sicherzustellen?

4. Warum wurden die verfassungsfeindliche Gesinnung und die linksextremistischen Verstrickungen von Herrn Dr. Maurice Schuhmann im Rahmen seiner Lehrbeauftragung an der Volkshochschule nicht rechtzeitig erkannt?

5. Wie möchten das Bezirksamt und die Leitung der Volkshochschule zukünftig sicherstellen, dass Dozenten mit einem verfassungsfeindlichen Hintergrund keine Lehraufträge erhalten?

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

Zu 1. und 2.:

Nein.

Zu 3.:
Die Auswahl und Beauftragung von Dozentinnen und Dozenten an der Volkshochschule richtet sich an Bedarf und Nachfrage nach Bildungsangeboten sowie dem Nachweis der fachlichen und erwachsenenpädagogischen Eignung potenzieller Dozentinnen und Dozenten. Eine Gesinnungsprüfung erfolgt nicht, war noch nie erforderlich und ist auch nicht vorgesehen.

Zu 4.:
Die vom Fragesteller behauptete „verfassungsfeindliche Gesinnung und die linksextremistischen Verstrickungen“ können weder durch die vom Fragesteller der Schriftlichen Anfrage beigefügte Anlage, noch durch ergänzende Recherchen des Bezirksamts substanziiert werden. Dr. Schuhmann ist ganz im Gegenteil in diversen Strukturen zur Förderung des demokratischen Staatswesens öffentlich aktiv. Genannt seien hier beispielhaft Courage gegen Fremdenhass e.V. und die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte.

Zu 5.:
An der VHS Treptow-Köpenick wurden und werden keine Dozentinnen und Dozenten mit verfassungsfeindlichem Hintergrund beauftragt.

Marco Brauchmann
Bezirksstadtrat

220315_Verhältnis BA und VHS Grundordnung