schriftliche Anfrage VIII/1353 des Bezirksverordneten Karl Rößler vom 11.12.2020:
Auf dem Städtischen Friedhof Hessenwinkel in Rahnsdorf sind nur noch wenige Grabstellen vorhanden. Der überwiegende Teil der Gräberfelder wurde bereits geräumt.
- Ist dem Bezirksamt bekannt, wann das Nutzungsrecht für die letzte Grabstelle auf dem städtischen Friedhof Hessenwinkel erlischt?
- Gibt es im Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Vorstellungen bzw. konkrete Pläne, wie das Areal nach Auflösung der letzten Grabstellen und der anschließenden Entwidmung des Friedhofs, unter Berücksichtigung des dortigen schützenswerten alten Baumbestandes, künftig genutzt werden soll (zum Beispiel Umwandlung in eine Parkanlage)?
Antwort des Bezirksamtes vom 12.01.2021:
Zu 1.:
Die letzte Ruhezeit läuft am 20.11.2027 ab. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 FriedhG ist eine Aufhebung der Friedhofsfläche dann ab dem 20.11.2037 möglich. Eine vorherige Aufhebung wäre nach § 7 Abs. 3 Satz 1 FriedhG möglich, allerdings müssten dann zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dieses erfordern. Diese werden aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Zu 2.:
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es aufgrund der o.g. zu beachtenden Ruhezeiten derzeitig noch keine weiteren Planungen. Dem Bezirksamt ist bewusst, dass der alte Baumbestand ein besonderes Augenmerk für eine zum späteren Zeitpunkt vorzusehende Umwandlung der Fläche erfordern wird.
Der Link zur Anfrage:
Künftige Nutzung des Areals städtischer Friedhof Hessenwinkel- Karl Rößler 1353 SchA Antwort