Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann und auf wessen Initiative hin wurde das Thema Änderung des Einrichtungsverkehrs Bohnsdorfer Kreisel in einen Zweirichtungsverkehr erstmalig in der BVV behandelt?
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschlusses Nr. 0856/47/16, Drs. VII/1279, der BVV vom 23.06.2016 zum Verkehrsprojekt „Bohnsdorfer Kreisel“ über die Vorlage eines weiteren Entwurfs für die Variante Einrichtungsverkehr?
3. Wann wird das Bezirksamt die noch ausstehende Entwurfsplanung, die den Einrichtungsverkehr zum Gegenstand hat, der BVV beziehungsweise den zuständigen Fachausschüssen für einen Variantenvergleich und als Entscheidungsgrundlage vorlegen?
4. Wurde bereits mit den notwendigen grundhaften Instandsetzungsmaßnahmen an der Verkehrsanlage „Bohnsdorfer Kreisel“ begonnen, die unabhängig von der Entscheidung über den Richtungsverkehr durchgeführt werden können und, wenn nein, aus welchem Grund wurden diese noch nicht aufgenommen und wann ist deren Aufnahme terminiert?
5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Kontaktpersonen (Initiatoren) des Einwohnerantrages zum Bohnsdorfer Kreisel?
6. Werden die Vertreter des Einwohnerantrages über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten und werden deren Belange in den Entscheidungsprozess einbezogen werden?