Ich frage das Bezirksamt:
1. Zu welchem Zweck ist das Grundstück Venusstraße 88 – 90 an FIPP e. V. und Grenzkultur GmbH überlassen?
2. Wie ist die Nutzung des Grundstücks durch beide Nutzer geregelt und wie erfolgt eine räumliche Abgrenzung der überlassenen Grundstücksteile?
3. Welche Regelungen gelten für das Campieren und Nächtigen auf dem Grundstück?
4. · Ist das (Dauer-)Wohnen auf dem Grundstück gestattet?
5. Ist insbesondere das Nächtigen in Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeugen gegebenenfalls auch mit Campingaufbauten auf dem Grundstück gestattet?
6. Welche Personen nächtigen auf dem Grundstück und gegebenenfalls mit wessen Erlaubnis?
Campieren auf dem Grundstück Venusstraße 88 – 90 Denis Henkel 0697SchAAntwort