schriftliche Anfrage VIII/1099 des Bezirksverordneten Andrée Bügel vom 06.02.2020:
Die Bölschestraße in Friedrichshagen wurde erst vor kurzer Zeit umgebaut. Es gibt Probleme mit den Bordsteinen.
1. Wer hat die Planung ausgeführt?
2. Welche Person hat die Planung geprüft?
3. Welche Person hat die Planung genehmigt?
4. ln welcher Weise wurde in der Planung das beabsichtigte Gehwegparken berücksichtigt?
5. Wie viele Beschwerden wegen zu hoher Bordsteine gingen seit Bauende beim Bezirksamt ein?
6. Wie hoch ist die Summe in Euro aller bisherigen Schadensersatzansprüche?
7. Wie hoch ist die Summe in Euro der beglichenen Schäden durch das Bezirksamt bzw. die Stadt Berlin oder deren Versicherungen?
Antwort des Bezirksamtes am 11.02.2020:
zu 1.- 4. Die Bölschestraße in Friedrichshagen wurde nicht umgebaut. Im Ergebnis des im Jahr 2017 durchgeführten Planfeststellungsverfahrens wurde die Verkehrsanlage Straßenbahn im Abschnitt Müggelseedamm bis Fürstenwalder Damm einschließlich der Haltestellen neugestaltet bzw. „umgebaut“. Im Zuge dessen erfolgte kein Umbau der Straßenverkehrsanlage im Sinne der
Fahrbahn .oder der Gehwege. Vor diesem Hintergrund wurden dazu weder Planungen ausgeführt, Prüfungen veranlasst noch Planungen genehmigt. Es gab auch keine Planungen zu einem
„beabsichtigten“ Gehweg parken. Das Gehwegparken in der Bölschestraße ist seit 1992 straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
zu 5. Dem Bezirksamt liegt eine diesbezügliche Beschwerde vor.
zu 6. Es gibt derzeit einen Antrag auf Schadenersatzleistung, welcher sich zurzeit in der Prüfung befindet.
zu 7. Es wurden bisher keine diesbezüglichen Schäden „beglichen“. Das Land Berlin verfügt über keine Versicherung gegen solche Ansprüche. Verpflichtungen zur Schadenersatzleistung werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.
hier der Link zur Anfrage:
Bölschestr. Andreè Bügel 1099SchAAntwort