Sonderbaurecht für Flüchtlingsunterkünfte beenden
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Streichung der Sonderregelungen zur Errichtung von Unterkünften für "Flüchtlinge" und "Asylbegehrende" in § 246 BauGB einzusetzen. Begründung: Die derzeitige Fassung des § 246 BauGB enthält umfassende Sonderregelungen zugunsten der Errichtung von Unterkünften für "Flüchtlinge" und "Asylbegehrende". Die [...]